Ab dem 01.08.2022 muss jeder Arbeitgeber alle Arbeitsverträge, welche ab dem 01.08.2022 geschlossen werden mit Inhalten nach dem §2 Nachweisgesetz zu versehen.
„Wir haben hier unsere Hausaufgaben gemacht und sind auch schon vor dem 01.08.2022 hier aktuell aufgestellt gewesen“, sagt Sven Menßen. Wir möchte hier eine größtmögliche Transparenz mit unseren Kollegen erzielen und haben uns deshalb schon vorher zu diesem Schritt entschlossen. Somit ist Xpertia|DIE PERSONALEXPERTEN GmbH auch hier ein vertrauensvoller Arbeitgeber und Partner.